Die Geschichte des Aufzugs

16. August 2007 von sven

Eine Aufzugsanlage, einfach Aufzug oder aber Lift genannt, ist eine Anlage, mit der Menschen oder schwere Güter innerhalb einer sich bewegenden Einheit, einem Fahrkorb oder aber auf einer Plattform transportiert werden können. (Ergänzende Rechercheansätze zu diesem thematischen Bereich sind: Lift und Liftservice )

Dies passiert in senkrechter oder schräger Richtung zwischen zwei oder mehreren Geschossen.
Bei einem sog. Seilaufzug hängt die Kabine an den Tragseilen. Die älteste Form des Seilaufzugs war der Trommelaufzug. Bei dieser Art waren die Drahtseile auf einer Trommel aufgedreht, ähnlich einer Angelschnur. Die Drahtseile werden mit einem Ende dauerhaft bei der Trommel befestigt. Die Strecke der einzelnen Seile ist durch die Größe der Trommel beschränkt, infolgedessen eignet sich der Trommelaufzug gar nicht für beträchtliche Förderhöhen. Daher war er zunehmend durch den sog. Treibscheibenaufzug verdrängt worden.
Beim Treibscheibenaufzug werden die Tragseile, die an einem Ende die Kabine und an der anderen Seite ein Gegengewicht halten, über eine sich bewegende Rolle (Treibscheibe) gelenkt. Aber die ganzen Seile werden nicht an der Treibscheibe gesichtert, sondern werden durch die Reibung festgehalten und fortbewegt. Zu ihrer Mithilfe besitzt die Treibscheibe Einschnitte, zum Beispiel in V Form in die die Seile dank der Spannung gedrückt werden. Der entscheidende Vorteil des Treibscheibenaufzugs liegt darin, dass eigentlich unendlich lange Drahtseile benutzt werden dürften (durch das Gewicht der Drahtseile gibt es eine vom Material abhängige Grenze). Nebenbei kann er sparsamer angetrieben als ein Trommelaufzug. Dieser Aufzugstyp ist auch für Wolkenkratzer geeignet.

Bei hydraulischen Aufzugsanlagen wird die Kabine mit Hilfe von einem oder mehreren Hydraulikkolben in Bewegung gesetzt, welche eigentlich am Grund des Liftschachtes aufrecht eingearbeitet werden. Anders als Seilaufzüge eignen die Hydraulikaufzüge sich nur für kürzere Höhen. Bei diesem Aufzug besteht der Vorzug darin, dass der Antrieb (Aggregat inklusive Motor und Pumpe) nicht unbedingt direkt beim Liftschacht angebracht sein muss, sondern bei schwierigen Platzverhältnissen weiter weg sein darf. Es reicht eine Hydraulik-Leitung vom Kolben zu dem Aggregat.
Ist die Kabine fest mit dem Kolben verbunden, so spricht man im Allgemeinen von einem direkt hydraulischen Lift. Wird die Kraft durch Seile und Rollen an die Kabine übertragen, wird dieser als indirekt hydraulischer Aufzug bezeichnet.

Bei einem Zahnstangenlift wird die Kabine mittels eines eigenen Antrieb bewegt.

Man trennt zwischen nachfolgenden Aufzugsarten.

Ein Lastenaufzug ist eine Aufzugsanlage zum vorrangigen Befördern von Waren und evtl. Begleitpersonen. Die Benutzung ist nur für den Betreiber der Anlage und den Beschäftigten zugelassen.

Ein Aufzug für Güter ist entsprechend der bisherigen Aufzugsverordnung in Deutschland eine Anlag, die lediglich zum Transport von Waren ohne die Begleitung von Personen gebaut wurde. Das Betreten - nur fürs Be- und Entladen - sowie das Mitfahren sind verboten. Aufgrund dessen dürfen die Güteraufzüge nur von außen geholt und auch bedient werden. In der Kabine dürfen keine Elemente zum Bedienen des Aufzuges sein. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Speiseaufzüge in Restaurants, Kleinlastenaufzüge, Laboraufzüge.

Der Personenlift befördert Personen. Dieser ist der am häufigsten eingebaute Aufzug.

Kommentarfunktion ist deaktiviert